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Pressemitteilung vom 21.09.2008:
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Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:
  
==Kfz-Massenabgleich in Bayern auf dem Prüfstand==
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==Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht==
  
Am Mittwoch, den 23.09.2008 um 11 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht München<ref>http://www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/</ref> öffentlich über die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern (Az. M 7 K 08.3052). Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als "Freiheitsredner"<ref>http://www.freiheitsredner.de</ref> engagiert, will ausweislich seiner Klageschrift<ref>http://www.daten-speicherung.de/data/Klageschrift_Kfz-Massenscanning_By_2008-06-02_anon.pdf</ref> verhindern, auf bayerischen Straßen regelmäßig von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Nummernschilderkennung</ref> erfasst zu werden.  
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Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,<ref>http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_Kfz-Massenscanning_BW_2009-11-13.pdf</ref> das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".
  
Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung durch Polizei und Geheimdienste erfolgte oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.
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Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html</ref> Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:
  
Bayern lässt Autofahrer so häufig erfassen wie kein anderes Bundesland: Bis zu 35 bayerische Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.
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#In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
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#Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
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#Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.
  
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben."<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html</ref> Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: "Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen".<ref>http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2008/080311__im__kfzScanning.html</ref> Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.  
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Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1697</ref> Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1813</ref> zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".<ref>http://bildungsthema.de/__oneclick_uploads/2009/11/sl_dokument.pdf</ref>
  
"Bayerische Bürger haben die selben Grundrechte wie alle anderen", sagt der Kläger Benjamin Erhart. "Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen. Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!"
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Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.
 
 
Der Jurist Patrick Breyer, der den Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht München vertreten wird, kritisiert: "Die Gesetze zum verdachtslosen Massenabgleich unserer Kennzeichen sind ein Armutszeugnis für die Parlamentarier in Deutschland, denen die Unvereinbarkeit ihrer Gesetze mit unserer Verfassung bekannt sein müsste. Um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen, brauchen wir einen unabhängigen Grundrechts-TÜV für Gesetzentwürfe." Breyer hält die bayerische Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich für mehrfach verfassungswidrig: Die Länder seien für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen und Straftätern schon nicht zuständig. Der Einsatz des Massenabgleichs werde zudem so weitreichend zugelassen, dass quasi auf jeder Straße und permanent ein Abgleich vorgenommen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht habe hingegen nur einen anlassbezogenen oder stichprobenhaften Abgleich als zulässig bezeichnet.
 
 
 
Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein "Recht auf datenfreie Fahrt".<ref>http://www1.adac.de/Verkehr/verkehrsexperten/glaeserner_autofahrer/default.asp?quer=verkehr&ComponentID=166170&SourcePageID=251288</ref> ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: "Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt."<ref>http://www.adac.de/images/MG-Statement-ADAC-VP-Becker-23April09-final_tcm8-251692.pdf</ref> Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten<ref>http://www1.adac.de/images/2009-03-Expertise-Umsetzung-des-BVerfG-Urteils-Kennzeichenscanning-Kurzfassung_tcm8-251695.pdf</ref> des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1298</ref>
 
  
 
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Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet:
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Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):
 
 
http://www.daten-speicherung.de/index.php/category/datenschutz-im-staat/kfz-kennzeichenscanning/
 
 
 
Ansprechpartner für Presseanfragen:
 
 
 
Patrick Breyer, Tel. ...
 
 
 
Benjamin Erhart, Tel. ...
 

Aktuelle Version vom 28. November 2009, 13:17 Uhr

Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:

Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht[Bearbeiten]

Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,[1] das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".

Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.[2] Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:

  1. In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
  2. Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
  3. Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).[3] Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).[4] Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen[5] zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".[6]

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

Fußnoten:

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):