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==Sammlung von Passdaten und Passbildern in Karlsruhe auf dem Prüfstand==
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Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:
  
Bei dem Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine [href Verfassungsbeschwerde] gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Mio. Inhaber von Reisepässen eingereicht worden.
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==Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht==
  
Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds gesammelt und fünfzehn Jahre lang elektronisch vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die Pass- und Personalausweisregister zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die gesammelten Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.
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Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,<ref>http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_Kfz-Massenscanning_BW_2009-11-13.pdf</ref> das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".
  
Die Verfassungsbeschwerde bezeichnet solche Register als "Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein". "Volkskartei" und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Europäische Nachbarländer wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.
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Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html</ref> Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:
  
Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine [http://www.zeit.de/2008/06/Verfassungsbeschwerde?page=all Verfassungsbeschwerde] der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/biometrie/klage-gegen-fingerabdruecke/ klagt] seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
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#In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
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#Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
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#Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.
  
Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden. Zudem [http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2001-2006/2006/09/2006-09-13-zukunftsorientierte-verwaltung.html soll] ein "Elektronischer Personalausweis" die anonyme Nutzung des Internet verdrängen. Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR [http://philipbanse.de/docs/Referenenentwurf_Meldegesetz.pdf soll] schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.
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Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1697</ref> Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1813</ref> zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".<ref>http://bildungsthema.de/__oneclick_uploads/2009/11/sl_dokument.pdf</ref>
  
"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden", erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat. "Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z.B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."
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Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.
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Fußnoten:
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Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):

Aktuelle Version vom 28. November 2009, 13:17 Uhr

Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:

Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht[Bearbeiten]

Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,[1] das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".

Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.[2] Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:

  1. In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
  2. Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
  3. Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).[3] Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).[4] Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen[5] zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".[6]

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

Fußnoten:

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):