Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2007, 20:31 Uhr
Bund
Vorratsdatenspeicherung
Künftig soll sechs Monate lang gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon, Handy, Email oder Internet kommuniziert hat. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Ausführliche Infos finden sich auf www.vorratsdatenspeicherung.de. Der Gesetzentwurf findet sich hier.
Online-Durchsuchungen
Der Bundesinnenminister will den Sicherheitsbehörden erlauben, sich online in private Computer einzuhacken.
EU-Überwachung
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde Europol zu erweitern. Auch die Verwendung biometrischer Kennzeichen in Ausweisen soll unter dem deutschen Ratsvorsitz vorangetrieben werden.
Zentrales Melderegister
Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland.
Datenübermittlung in die USA
Bundesinnenminister Schäuble will verstärkt Daten über Deutsche in die USA übermitteln. Quelle
Ausländer-Ausweis
Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. Quelle
Brandenburg
Polizei
In Brandenburg ist seit Juni 2006 die Verschärfung des Polizeirechts geplant. Unter anderem soll das Abhören von Telefonen, die Standortermittlung von Mobiltelefonen sowie eine anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung eingeführt werden. Die Linkspartei hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Sachsen
Polizei
Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.
Saarland
Polizei
Saarland soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
Die staatliche Videoüberwachung soll nicht mehr auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben, sondern immer dann erlaubt werden, "wenn es der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient." Die Videoüberwachung aller Schulhöfe ist geplant. Die Telekommunikationsüberwachung soll schon bei der Vorbereitung einer Straftat möglich sein.
Der Referentenentwurf, der auch von der saarländischen SPD und FDP kritisiert wird, soll nun dem Kabinett vorgelegt und danach im Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Im Saarland regiert die CDU mit absoluter Mehrheit.
Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: Mail
Schleswig-Holstein
Polizei
Eine Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts ist geplant. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die folgenden Änderungen vor:
- Bildaufzeichnungen im öffentlichen Raum (§ 184 Abs. 2 LVwG-E)
- Kfz-Kennzeichenüberwachung (§ 184 Abs. 5 LVwG-E)
- Telekommunikationsüberwachung (§ 185a LVwG-E)
- Erweiterung der Generalklausel zur Datenerhebung (§ 179 Abs. 2 LVwG-E)
- Erweiterungen der Schleierfahndung und Identitätsfeststellung (§§ 180, 181 LVwG-E)
- Entwertung des Grundsatzes der Zweckbindung bei polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen (§ 189 Abs. 1 LVwG-E)
- Einschränkung der Beteiligung des ULD unter dem Deckmantel der "Verfahrensvereinfachung" (§ 197 LVwG-E).
- Aufhebung der Zweckbindung von Steuerdaten (§ 281 LVwG-E)
Der Entwurf wird derzeit im Landtag beraten.
Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
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