Bearbeiten von „Telekom-Skandal-Urteil“
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<div align="right">614</div>Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO. | <div align="right">614</div>Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO. | ||
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− | + | Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel eingelegt. | |
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