Bearbeiten von „Satzungsentwurf“
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Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Freiheit jedes Menschen von ausufernder Überwachung, insbesondere die Freiheit von einer unverhältnismäßigen Massenerfassung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.<ref>Anm.: Die Unterstützung des AK Vorrat kann gem. AO nicht direkt als Primärzweck angegeben werden, weil das kein steuerbegünstigter Zweck und der AK Vorrat auch selbst kein (gemeinnütziger) Verein ist.</ref> | Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Freiheit jedes Menschen von ausufernder Überwachung, insbesondere die Freiheit von einer unverhältnismäßigen Massenerfassung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.<ref>Anm.: Die Unterstützung des AK Vorrat kann gem. AO nicht direkt als Primärzweck angegeben werden, weil das kein steuerbegünstigter Zweck und der AK Vorrat auch selbst kein (gemeinnütziger) Verein ist.</ref> | ||
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== § 3 Tätigkeit nach außen; Mittelverwendung == | == § 3 Tätigkeit nach außen; Mittelverwendung == |