Bearbeiten von „Manifest“

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Um die Vereinbarkeit von Gesetzen mit den Grundrechten besser zu sichern, wird es in Zukunft einen Grundrechtskontrollrat geben, in dem unabhängige Verfassungsexperten bereits im Entstehungsstadium Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung begutachten. Das Gutachten ist unverbindlich, steht den Verfassern des Gesetzentwurfs und später dem Parlament aber für ihre Entscheidung zur Verfügung. Der Grundrechtskontrollrat untersteht alleine dem Parlament.
 
Um die Vereinbarkeit von Gesetzen mit den Grundrechten besser zu sichern, wird es in Zukunft einen Grundrechtskontrollrat geben, in dem unabhängige Verfassungsexperten bereits im Entstehungsstadium Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung begutachten. Das Gutachten ist unverbindlich, steht den Verfassern des Gesetzentwurfs und später dem Parlament aber für ihre Entscheidung zur Verfügung. Der Grundrechtskontrollrat untersteht alleine dem Parlament.
 
Um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, verzichtet das Parlament auf eine Regelung bereits dann, wenn sie das ernsthafte Risiko birgt, Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu verletzen ("Vorsichtsprinzip").
 
  
 
Der Bundespräsident und je zwei Fraktionen im Parlament haben daneben das Recht erhalten, ein Gesetz vor seiner Ausfertigung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, wenn dessen Vereinbarkeit mit der Verfassung zweifelhaft ist.
 
Der Bundespräsident und je zwei Fraktionen im Parlament haben daneben das Recht erhalten, ein Gesetz vor seiner Ausfertigung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, wenn dessen Vereinbarkeit mit der Verfassung zweifelhaft ist.

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