Bearbeiten von „Diskussion:Satzungsentwurf“
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Wir sollten hier klarer formulieren, dass, wenn der Verein auf Anforderung des AK Vorrat tätig wird, damit ein gültiger AK-Beschluss gemeint ist, und nicht etwa nur 'eine Einzelmeinung' aus Reihen des AK. Das gilt v.a. für §3 (Kai-Uwe / 2009-11-30). | Wir sollten hier klarer formulieren, dass, wenn der Verein auf Anforderung des AK Vorrat tätig wird, damit ein gültiger AK-Beschluss gemeint ist, und nicht etwa nur 'eine Einzelmeinung' aus Reihen des AK. Das gilt v.a. für §3 (Kai-Uwe / 2009-11-30). | ||
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