Bearbeiten von „Diskussion:Musterklage“

Zur Navigation springen Zur Suche springen

 

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke!  
+
Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke!
[http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-nang-nguc-noi-soi-gia-bao-nhieu-tien-gia-nang-nguc-noi-soi.html nang nguc noi soi gia bao nhieu]
 
  
 
== Alice / Andere Anbieter ==
 
== Alice / Andere Anbieter ==
  
Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-tham-nang-nguc-noi-soi-nguc-cang-tron-mem-mai-tu-nhien.html nang nguc noi soi] Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von "T-Online" die Rede ist (Textsuche verwenden), und auch dort, wo es heißt, die Daten würden 80 Tage lang gespeichert.
+
Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von "T-Online" die Rede ist (Textsuche verwenden), und auch dort, wo es heißt, die Daten würden 80 Tage lang gespeichert.
  
Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. [http://thammyngucantoan.vn/nang-nguc-gia-bao-nhieu-bang-gia-nang-nguc-chuan-nhat.html nang nguc gia bao nhieu] Klage erheben sollte man an dem Amtsgericht, das für den Sitz des Providers zuständig ist. Welches Amtsgericht für welche Städte zuständig ist, erfährt man [http://www.justizadressen.nrw.de/ hier].
+
Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. Klage erheben sollte man an dem Amtsgericht, das für den Sitz des Providers zuständig ist. Welches Amtsgericht für welche Städte zuständig ist, erfährt man [http://www.justizadressen.nrw.de/ hier].
  
Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar. [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-nang-nguc-o-dau-dep-nhat-va-an-toan-nhat-tai-ha-noi.html nang nguc o dau dep]
+
Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar.
  
 
--------
 
--------
Zeile 19: Zeile 18:
 
vielen Dank für Ihre eMail.  
 
vielen Dank für Ihre eMail.  
  
Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-tham-nang-nguc-chay-xe-sau-sinh-lay-lai-vong-1-cang-tron.html nang nguc chay xe] IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere Internetzugangsanbieter.  Die Speicherung für sieben Tage erfolgt ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu verbessern, [http://thammyngucantoan.vn/nang-nguc-bang-cay-mo-tu-ky-thuat-bom-nguc-2016.html nang nguc bang mo tu than] da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird. Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com, wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.  
+
Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere Internetzugangsanbieter.  Die Speicherung für sieben Tage erfolgt ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu verbessern, da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird. Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com, wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.  
  
 
Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben.
 
Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben.

Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle daten-speicherung.de-Beiträge automatisch unter der „Namensnennung 2.0 Deutschland“ stehen (siehe daten-speicherung.de:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)