Bearbeiten von „Diskussion:Musterklage“
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− | Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke! | + | Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke! |
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== Alice / Andere Anbieter == | == Alice / Andere Anbieter == | ||
− | Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. | + | Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von "T-Online" die Rede ist (Textsuche verwenden), und auch dort, wo es heißt, die Daten würden 80 Tage lang gespeichert. |
− | Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. | + | Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. Klage erheben sollte man an dem Amtsgericht, das für den Sitz des Providers zuständig ist. Welches Amtsgericht für welche Städte zuständig ist, erfährt man [http://www.justizadressen.nrw.de/ hier]. |
− | Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar. | + | Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar. |
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Dankeschön! | Dankeschön! | ||
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bitte hinzufügen (hab ich grad als reaktion auf die anfrage bekommen): | bitte hinzufügen (hab ich grad als reaktion auf die anfrage bekommen): | ||
"Sehr geehrter Herr ****, | "Sehr geehrter Herr ****, | ||
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vielen Dank für Ihre eMail. | vielen Dank für Ihre eMail. | ||
− | Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von | + | Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere Internetzugangsanbieter. Die Speicherung für sieben Tage erfolgt ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu verbessern, da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird. Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com, wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. |
Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben. | Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben. |