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Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008:

Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern die Abschaffung ihrer entsprechenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen. Die entsprechende Forschung aus öffentlichen Mitteln muss eingestellt werden. Bei der Autobahnmaut muss durch eine Gesetzesänderung sicher gestellt werden, dass erhobene Daten unverzüglich wieder gelöscht werden; die derzeitige zwangsweise dreijährige Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.

(Zitate)

Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Einführung des verfassungswidrigen Kfz-Scannings gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Änderungen am Gesetzgebungsverfahren, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze künftig zu bremsen. Eine unabhängige Grundrechteagentur sollte Gesetzentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung prüfen. Darüber hinaus sollten zwei Fraktionen und der Bundespräsident das Recht erhalten, Gesetze dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen."

Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig- holsteinische Polizeigesetz, die beide den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz- Kennzeichenabgleich erfolgte ungezielt und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Vielmehr ist die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge zwischen 1993 und 2006 auch ohne Kfz-Massenabgleich um 83% zurückgegangen. Im praktischen Einsatz sind bis zu 40% der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft. Die schon heute eingesetzten Geräte sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge informationell abzugleichen. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Der Kfz-Kennzeichenabgleich stellte im Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen Überwachung der Bevölkerung dar. Wäre eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung zugelassen worden, wäre der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allen polizeilichen Fahndungsdatein der Weg eröffnet worden, etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke. Solchen Überwachungsvorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und damit unseren Freiheitsrechte erneut einen großen Dienst erwiesen.

Die beiden hessischen und der schleswig-holsteinische Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.

Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet: http://www.daten-speicherung.de/?p=...

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauss, Tel. ...
Roland Schäfer (Beschwerdeführer), Tel. ...
Dragan Pavlovic (Beschwerdeführer), Tel. ...
Patrick Breyer, Tel. ...