Grundsätzliche Forderungen für ein Umsteuern beim Datenschutz

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  • 1. Die anlassunabhängige Registrierung und Kontrolle des Verhaltens beliebiger Menschen gegen deren Willen ist inakzeptabel. Den anlass- und verdachtsunabhängigen Einsatz der folgenden Mittel lehnen wir ab:
  • Vorratsspeicherung des Telekommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens
  • automatische Kfz-Kennzeichenerfassung und Abgleich mit Fahndungsdaten
  • Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs
  • Videoüberwachung und -aufzeichnung, ggf. mit automatischer Gesichtserkennung oder Bewegungskontrolle
  • strategische Telekommunikationsüberwachung durch den BND
  • Erstellung von Kundenprofilen ohne individuelle Einwilligung in der Wirtschaft, insbesondere im Internet


2. Ein Zugriff ausländischer Staaten - insbesondere der USA - auf in Europa erhobene oder angefallene Daten ist nur im Einzelfall zur Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten akzeptabel. Nur die Daten konkret verdächtiger Personen dürfen zugänglich gemacht werden. Den Betroffenen muss der Rechtsweg offen stehen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche: * Telekommunikation und Telekommunikationsdaten,

  • Flugreiseverkehr
  • finanzielle Transaktionen


Es muss Schluss sein damit, dass die USA immer mehr unserer persönlichen Daten abpressen (z.B. Biometrie in Reisepässen, Fluggastdaten, Überweisungsdaten), indem sie mit der Aufhebung der Visumsbefreiung, dem Entzug von Landerechten o.ä. drohen.

Die USA müssen Datenschutzregelungen für US-Bürger auf Nichtamerikaner erstrecken. Europäer müssen vor den amerikanischen Gerichten gegen Missbrauch und Fehlentscheidungen der amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste klagen können. Diese rechtsstaatlichen Mindeststandards müssen in den USA allgemein eingeführt werden, auch für Daten, welche die USA selbst erheben.

3. Das geheime und letztlich nicht kontrollierbare Vorgehen von Geheimdiensten ist dem demokratischen Rechtsstaat fremd. Wir fordern daher zumindest, dass die Geheimdienste der Kontrolle der Gerichte und der Datenschutzbeauftragten unterworfen werden. Dabei sind Vorkehrungen zur notwendigen Geheimhaltung zu treffen.

4. Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe, von denen kein messbarer gesamtgesellschaftlicher Nutzen ausgeht, müssen aufgehoben werden. Zur unabhängigen Durchführung der Überprüfungen fordern wir die Einrichtung einer Deutschen Grundrechteagentur.

5. Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

6. Grundrechtseingriffe, insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene, dürfen nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung vereinbart und beschlossen werden. Bei internationalen Verhandlungen mit anderen Staaten müssen die Verhandlungsführer an die Vorgaben des Parlaments gebunden sein.

7. Es muss möglich werden, bereits vor dem Beschluss eines Gesetzes ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens einzuholen.

8. Zusätzliche Kosten, die Privaten infolge sicherheitsbedingter Pflichten entstehen, müssen ihnen erstattet werden. Dies sorgt für Augenmaß bei Grundrechtseingriffen.

9. Datenschutzvereine brauchen ebenso ein Verbandsklagerecht wie Verbraucherschutzvereine. Daneben müssen Datenschutzverstöße auch als Wettbewerbsverstöße abmahnbar sein.

10. Wir fordern eine gesetzliche Regelung, derzufolge in Deutschland verkaufte Software so voreingestellt sein muss, dass ihre Benutzer nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Computerprodukte müssen mit einer sicheren und datensparsamen Grundeinstellung ausgeliefert werden.

11. Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten haben dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen.

Variante:

12. Schon die anlass- und verdachtsunabhängige Registrierung beliebiger Menschen gegen deren Willen lehnen wir ab, weil sie die Grundlage für spätere Überwachungsmaßnahmen bildet. Dies gilt insbesondere für die folgenden Maßnahmen: * Anzeigepflicht für Geburten

  • Meldepflicht
  • Ausweispflicht
  • Kfz-Kennzeichenpflicht
  • Registrierungspflicht für Prepaidkarten
  • Steuernummer mit der Geburt
  • Ausländerzentralregister


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