Aktuelle Gesetzesvorhaben

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Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne[Bearbeiten]

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU[Bearbeiten]

Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada[Bearbeiten]

Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.

Kritische Inhalte:

  1. Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
  2. Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.

Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:

  1. Kritisiert wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
  2. Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv ist.
  3. Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
  4. Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
  5. Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten haben.

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.

Dokumente:

Datenauslieferung an die USA[Bearbeiten]

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")[Bearbeiten]

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund[Bearbeiten]

Arbeitnehmerüberwachung[Bearbeiten]

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich