Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten

Über das Informationsfreiheitsgesetz konnten die bislang unveröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage (pdf) des Bundesdatenschutzbeauftragten bei allen Bundesbehörden über die Erfassung des Internet-Nutzungsverhaltens erlangt werden. Aus den Antworten der Behörden ergibt sich, dass die meisten Bundesministerien und Bundesbehörden illegal in identifizierbarer Form aufzeichnen (lassen), wer sich für welche Informationen auf ihren Internetportalen interessiert und wer dort nach welchen Stichworten gesucht hat. Diese gesetzlich verbotene Erfassung praktizieren etwa das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Deutsche Bundestag.

Diejenigen Ministerien und Behörden, die IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt
und URL (Seitenadresse) der Besucher ihrer Internetportale aufzeichnen, können daraus rekonstruieren, wer sich für welche Informationen auf ihren Internetportalen interessiert und wer nach welchen Stichworten sucht (die Suchworte sind Bestandteil der URL). Über die IP-Adresse kann der Inhaber des genutzten Internetzugangs ermittelt werden. Bei Universitäten, Presseunternehmen usw. ist dies unmittelbar über Verzeichnisse im Internet möglich („statische IP-Adresse“). Bei Privatpersonen, die keinen Anonymisierungsdienst nutzen, ist dies über deren Internet-Zugangsanbieter sechs Monate lang möglich. So erlaubt § 113 TKG eine Identifizierung ohne richterliche Anordnung u.a. „für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes“. Gerade Bundesbehörden verfügen also über weitreichende Möglichkeiten, die Nutzer ihrer Portale zu identifizieren und nachzuverfolgen. Dies kann unter Umständen unangenehme Ermittlungen nach sich ziehen (z.B. nach Abruf von Informationen über illegale Drogen).

In der Vergangenheit nutzte etwa das Bundeskriminalamt seine Surfprotokolle, um Ermittlungen gegen Besucher seiner öffentlichen Internetseiten über kriminelle Vereinigungen anzustrengen – übrigens ohne Ergebnis. Nachdem das Bundesjustizministerium diese Praxis als rechtswidrig erkannte, stoppte das Bundeskriminalamt das Verfahren. Ob andere Ministerien – etwa Nachrichtendienste – ihre Surfprotokolle weiterhin zum Anlass zu Ermittlungen gegen Internetsurfer nehmen, ist nicht bekannt. Solange Surfprotokolle erstellt werden, ist dieses Risiko nicht auszuschließen.

Das Bundesjustizministerium protokollierte zunächst selbst das
Surfverhalten der Besucher seiner Internetpräsenz, musste dies auf eine gerichtliche Verurteilung hin aber einstellen, da andernfalls der Bundesjustizministerin Ordnungshaft droht. Das Ministerium bietet sein Portal seither sicher und zuverlässig ohne Aufzeichnung personenbezogener Daten an.

Aus den nun veröffentlichten Umfrageergebnissen geht indes hervor, dass viele der übrigen Ministerien die Rechtslage bewusst ignorieren und weiterhin personenbezogen das Surfverhalten aufzeichnen. Obwohl die Umfrage aus dem Jahr 2008 stammt, ergibt eine stichprobenartige Prüfung der aktuellen Datenschutzhinweise, dass sich wenig geändert hat.

§ 15 Absatz 3 Telemediengesetz bildet keine Rechtsgrundlage für die Erfassung der Internetnutzung, weil die Vorschrift ein Widerspruchsrecht gegen die Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile vorsieht und die Behörden ihre Protokollierung – wie bereits getestet – trotz Widerspruchs fortsetzen.

Auch § 5 BSIG 2009 hat die Praxis nicht legalisiert. Die Vorschrift ermächtigt nur das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Datenspeicherung, nicht aber die einzelnen Ministerien. Abgesehen davon ist die Vorschrift in einer Auslegung, wonach sie eine permanente und flächendeckende Surfprotokollierung rechtfertige, verfassungswidrig. Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung ist bereits angekündigt (Seite 17 f.).

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sah zwar ursprünglich eine Ermächtigung zur Surfprotokollierung vor. Diese Änderung wurde aber auf öffentlichen Druck hin aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Damit ist klar, dass die gegenwärtige Surfprotokollierung rechtswidrig ist. Weitere Informationen zum Thema „Surfprotokollierung“ bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Dass die Aufzeichnungspraxis gegen die §§ 13 Abs. 4 Nr. 2, 15 Telemediengesetz verstößt, bestätigen unter anderem

Mehreren der angefragten Behörden handeln sogar bewusst illegal. Sie teilten dem Bundesdatenschutzbeauftragten auf die Frage nach der Rechtsgrundlage ihrer Surfprotokollierung beispielsweise mit: „keine spezifische“ (Bundesamt für Naturschutz), „Lücke“ (Presse- und Informationsamt) oder „nicht erkennbar“ (Bundesnetzagentur). Es ist ein Skandal, dass Beamte, die auf die Einhaltung der Gesetze geschworen haben (§ 64 BBG), diese wider besseres Wissen brechen. Abhilfe ist leider nicht in Sicht.

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7 Kommentare »


  1. Zweierlei Maß — 12. Februar 2010 @ 1.10 Uhr

    Sehr interessant v.a. vor dem Hintergrund, daß von öffentlicher Stelle massiv Druck auf Google wg. Street View und Analytics gemacht wird…statt auch vor der eigenen Tür zu kehren.


  2. datenschutz ade, wenn bezahlt wird. — 21. Februar 2010 @ 14.39 Uhr

    Es ist schon interessant, wen nicht gar skandalös, wenn z.B. man in Köln Google-Streetview verbieten will.
    *es sei denn, man erhalte einen angemessenen Betrag dafür*

    Das hat noch nicht mal was mit dem viel zitierten „kölsche Knüggel“ zu tun.

    Da passt dann Rüttgers „Absahne“ dazu: Für Sprechstundenzeit, will er nun Geld haben. So können „Spender“ für ca. 20.000€ sich persönliche und abgeschottete Sprechzeit mit Rüttgers „erkaufen“.
    Also NICHTS für´s Volk.


  3. Draufgänger — 2. März 2010 @ 14.03 Uhr

    Ich entschuldige mich für meine schlechten Grammatik, aber ich habe gerade erst angefangen zu lernen, Ihre wunderbare Sprache zu sprechen. Ich bin ein amerikanischer Staatsbürger, der Geschäfte macht mit einigen deutschen Unternehmen. Die meisten der Informationen, die hin und her zwischen meinem Büro und den deutschen Büros geschickt, in rechtlicher Hinsicht, rufen, was wir Amerikaner eine „Grauzone.“
    Wenn ich wollte, um meine Daten sicher zu halten, weg von Gruppen wie der Bundesnachrichtendienst, die Militaerischer Abschirmdienst, oder etwas ähnliches, was kann ich tun?
    Ich mache mir Sorgen, dass auch mit Programmen wie JAP oder JonDonym, meine Internetverbindung ist nicht sicher genug ist. Ich mache mir Sorgen noch mehr, weil ich sein werde Umzug nach München im nächsten Monat, und ich werde gezwungen sein, auf einem deutschen ISP angewiesen was wahrscheinlich ist überwacht von mehr als einer Polizeibehörde.
    Wenn Sie glauben, Sie können mir helfen, bitte senden Sie mir eine E-Mail an: flashcrashandbash@hushmail.me.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe, meine Freunde.


  4. Draufgänger — 2. März 2010 @ 14.13 Uhr

    Ich entschuldige mich noch einmal. Es scheint, dass ich „Die meisten der Informationen, die hin und her zwischen meinem Büro und den deutschen Büros geschickt, in rechtlicher Hinsicht, rufen, was wir Amerikaner eine „Grauzone.“.“ Da ist was ich sagen wollte:

    Die Meisten der Informationen, zwischen meinem Büro und den deutschen Büros geschickt, in rechtlicher Hinsicht, sagen wir Amerikaner ist in der „Grauzone.“

    Ich entschuldige mich noch einmal.


  5. Computer Lautsprecher — 3. August 2010 @ 10.30 Uhr

    wirklich eine unverschämtheit, im englisches gibt es dafür das wort double standard, google wird angeschwärzt aber das selbe selbst machen…


  6. Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bundesdatenschutzbeauftragter stoppt eigene IP-Speicherung [3. Ergänzung] — 16. September 2010 @ 22.04 Uhr

    [...] Bundesdatenschutzbeauftragte teilt außerdem mit, er habe eine Umfrage zur Speicherung von IP-Adressen durch Bundesbehörden gestartet und arbeite an einer [...]


  7. EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern › Piratenpartei Deutschland — 13. Juni 2017 @ 16.34 Uhr

    […] Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten http://www.daten-speicherung.de/index.php/untersuchung-ministerien-erfassen-illegal-unser-surfverhal… Aufsatz über den „Personenbezug von […]

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