Musterklage Internetzugänge

Einführung

Bei der Benutzung des Internet wird jedem Benutzer eine Kennung zugewiesen, eine sogenannte IP-Adresse. Die Speicherung von IP-Adressen ermöglicht es, nachzuvollziehen, welche Informationen man im Internet betracht hat, dort eingestellt hat oder nach welchen Informationen man gesucht hat (Suchwörter). Aus der Internetnutzung können Interessen und Vorlieben des Nutzers sowie Details über sein Leben abgelesen werden. Auch Rückschlüsse auf seine politische Meinung, Krankheiten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit usw. sind möglich.

Um eine Nachverfolgung zu verhindern, müssen Internet-Zugangsprovider dynamisch zugewiesene IP-Adressen nach Verbindungsende unverzüglich löschen. So hat das Landgericht Darmstadt am 25.01.2006 (25 S 118/2005) entschieden. T-Online, das IP-Adressen 80 Tage lang speicherte, legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein und trug vor dem Bundesgerichtshof unter anderem vor, es sei dem Urteil des Landgerichts nur behelfsmäßig für den Kläger, nicht aber für seine anderen Kunden nachgekommen. Mit Beschluss vom 26.10.2006 (Az. III ZR 40/06) verwarf der Bundesgerichtshof die Beschwerde.

Damit ist T-Online (jetzt: Deutsche Telekom AG) rechtskräftig verurteilt, die Speicherung von IP-Adressen zu unterlassen. Das Urteil gilt allerdings nur für den Kläger Holger Voss. T-Online befolgt das Urteil nicht freiwillig auch für andere Kunden. Andere Kunden müssen daher klagen, um ihr Recht durchzusetzen.

Die Pflicht zur Löschung von IP-Adressen gilt nicht nur in flat-Tarifen, sondern in allen Tarifen. Sie gilt ebenfalls für andere Zugangsprovider als T-Online. Alle Betroffenen können also klagen. Wem eine Klage zu viel Arbeit ist, der kann stattdessen einfach den Anbieter wechseln (Speicherfristen hier). Auch eine Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten kann nützlich sein.

Laut Heise-Meldung vom 20.02.2007 löscht T-Online bzw. die Telekom IP-Adressen von Flatrate-Kunden inzwischen nach sieben Tagen. Auch die siebentägige Speicherung der IP-Adressen ist jedoch illegal, so dass die Musterklage weiterhin verwendet werden kann.

Update: Eine andere Richterin des Landgerichts Darmstadt hat im Juni 2007 entschieden, dass eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen rechtmäßig sei (Az. 10 O 562/03). Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es ist Berufung dagegen eingelegt worden, über die noch nicht entschieden ist. Auch das Amtsgericht Bonn hat entschieden, eine siebentägige Speicherung sei legal (Az. 9 C 177/07); Berufung ist offenbar nicht eingelegt worden.

Vorgehensweise

Man sollte von T-Online unter Beifügung der Musterklage zuerst schriftlich oder per Fax verlangen, innerhalb von zwei Wochen die Speicherung der zugewiesenen IP-Adressen freiwillig zu unterlassen (Formulierungsvorschlag: „Ich beabsichtige, die unten aufgeführte Klage einzureichen, gebe Ihnen hiermit jedoch zuvor noch Gelegenheit, mir bis zum … zu bestätigen, dass Sie meine Unterlassungs- und Löschungsansprüche freiwillig erfüllen. Erfolgt dies nicht, werde ich Klage erheben.“).

Wenn T-Online dem nicht nachkommt, kann man beim Amtsgericht Bonn Klage einreichen (in zweifacher Ausfertigung). Ein Muster ist unten abgedruckt. Man sollte eine Kopie des Urteils im Fall Voss beilegen. Bitte beachten Sie: Durch die Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom AG am 06.06.2006 ist das Amtsgericht Darmstadt für Klagen gegen T-Online bzw. T-Com nicht mehr zuständig; Klagen sind nun an das Amtsgericht Bonn zu richten.

Vor dem Amtsgericht ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben. Bei einem Streitwert von 1000 Euro entstehen vor dem Amtsgericht Gerichtskosten von 165 Euro. Wird die Klage abgewiesen, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite erstatten; diese betragen dann 270 Euro brutto. Wer gewinnt, bekommt natürlich alle Kosten (auch die Gerichtskosten) vom Gegner erstattet. Man sollte finanziell in der Lage sein, eine Berufung gegen ein negatives Urteil zu finanzieren (834,04 Euro).

Andere Anbieter

Die Musterklage gegen T-Online kann auch für andere Anbieter verwendet werden. Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von „T-Online“ die Rede ist (Textsuche verwenden), und gegebenenfalls auch dort, wo es heißt, die Daten würden sieben Tage lang gespeichert.

Außerdem ist das Amtsgericht Bonn nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Bonn zuständig. Das für andere Provider zuständige Amtsgericht ermittelt man, indem man den Sitz des Providers hier eingibt.

Kunden eines T-Com-Weiterverkäufers (z.B. Congster) müssen ihren Anbieter (im Beispiel also Congster) verklagen und nicht die Deutsche Telekom (T-Com). Die T-Com wird juristisch nur als Beauftragte des Endanbieters tätig. Deswegen ist der Endanbieter die verantwortliche Stelle nach Datenschutzrecht (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz) und muss dafür sorgen, dass ihr Auftragnehmer (T-Com) keine unzulässigen Daten speichert. Für diese Unternehmen gibt es eine gesonderte Musterklage.

Musterklage (für T-Online-dsl-flat)

An das
Amtsgericht Bonn

53105 Bonn
Fax: 0228 702-2906

Az. -neu-

Klageschrift

In dem Rechtsstreit

(Name und Anschrift des Klägers)

gegen

Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

erhebe ich Klage mit den folgenden Anträgen:

1.) Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, das bei der Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nach dem Tarif T-Online dsl flat bekannt gewordene Volumen der übertragenen Daten zu erheben und auf Datenträgern jeglicher Art zu speichern.

2.) Die Beklagte wird verurteilt, nach Beendigung der jeweiligen Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger alle Daten, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Kläger bzw. dem technischen Zugang des Klägers herstellen, sofort zu löschen.

3.) Die Beklagte wird verurteilt, die ihr bei der Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nach dem Tarif T-Online dsl flat bereits bekannt gewordenen, erhobenen und gespeicherten Daten des Klägers:

a) die jeweils zugeteilte IP-Adresse

b) das Volumen der übertragenen Daten

zu löschen.

4.) Der Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 100.000.- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern, festgesetzt wird.

Streitwert: 1.000 Euro

Begründung

Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis, demzufolge die Beklagte dem Kläger die Internetnutzung nach dem Tarif T-Online dsl flat ermöglicht. Entgegen den §§ 96, 97 TKG speichert die Beklagte die mir zugewiesenen IP-Adressen und das Übertragungsvolumen über einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen nach Rechnungsversand, obwohl die Höhe des zu entrichtenden Entgelts nicht von IP-Adresse oder Übertragungsvolumen abhängt.

Mit Urteil des LG Darmstadt vom 07.12.2005 (25 S 118/2005) wurde die Beklagte entsprechend der auch hier gestellten Anträge verurteilt. Eine Speicherung dynamischer IP-Adressen zu Zwecken des Entgeltnachweises sei weder geeignet noch erforderlich und damit unzulässig. Auch die Störungsbeseitigung oder Datensicherheit nach § 9 BDSG rechtfertige keine generalpräventive Pauschalspeicherung dynamischer IP-Adressen.

Die Beklagte legte Nichtzulassungsbeschwerde ein und trug vor dem Bundesgerichtshof unter anderem vor, sie sei dem Urteil des LG Darmstadt nur behelfsmäßig für den Kläger, nicht aber für ihre anderen Kunden nachgekommen. Mit Beschluss vom 26.10.2006 (Az. III ZR 40/06) verwarf der Bundesgerichtshof die Beschwerde.

Da meinem Fall dieselben Tatsachen zugrunde liegen wie den oben genannten Gerichtsentscheidungen, forderte ich die Beklagte auf, innerhalb von zwei Wochen sicherzustellen, dass auch in meinem Fall keine Volumendaten und IP-Adressen mehr gespeichert werden. Weil die Beklagte dem nicht nachkam bzw. dies nicht bestätigte, ist Klageerhebung geboten.

(Unterschrift)

Musterklage für Congster

An das
Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt
Fax: 06151/992-5050

Az. -neu-

Klageschrift

In dem Rechtsstreit

(Name und Anschrift des Klägers)

gegen

congster GmbH, Julius-Reiber-Strasse 37, D-64293 Darmstadt

erhebe ich Klage mit den folgenden Anträgen:

1.) Die Beklagte wird verurteilt, nach Beendigung der jeweiligen Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger alle Daten, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Kläger bzw. dem technischen Zugang des Klägers herstellen, sofort zu löschen und bei ihren Beauftragten (insbesondere der Deutschen Telekom AG) löschen zu lassen.

2.) Die Beklagte wird verurteilt, die ihr oder ihren Beauftragten (insbesondere der Deutschen Telekom AG) bei der Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses bereits bekannt gewordenen, erhobenen und gespeicherten Daten des Klägers, nämlich die jeweils zugeteilte IP-Adresse, zu löschen und bei ihren Beauftragten (insbesondere der Deutschen Telekom AG) löschen zu lassen.

Streitwert: 1.000 Euro

Begründung

Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis, demzufolge die Beklagte dem Kläger die Internetnutzung nach dem Tarif (bitte einsetzen) ermöglicht. Entgegen den §§ 96, 97 TKG werden die mir zugewiesenen IP-Adressen über einen Zeitraum von sieben bis 90 Tagen nach Rechnungsversand personenbezogen gespeichert, obwohl die Höhe des zu entrichtenden Entgelts nicht von der jeweils zugeteilten IP-Adresse abhängt.

Mit Urteil des LG Darmstadt vom 07.12.2005 (25 S 118/2005) wurde die Deutsche Telekom AG entsprechend der auch hier gestellten Anträge verurteilt. Eine Speicherung dynamischer IP-Adressen zu Zwecken des Entgeltnachweises sei weder geeignet noch erforderlich und damit unzulässig. Auch die Störungsbeseitigung oder Datensicherheit nach § 9 BDSG rechtfertige keine generalpräventive Pauschalspeicherung dynamischer IP-Adressen. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2006 (Az. III ZR 40/06) wurde das Urteil des LG Darmstadt rechtskräftig.

Da meinem Fall dieselben Tatsachen zugrunde liegen wie den oben genannten Gerichtsentscheidungen, forderte ich die Beklagte auf, innerhalb von zwei Wochen sicherzustellen, dass in meinem Fall keine IP-Adressen mehr gespeichert werden. Weil die Beklagte dem nicht nachkam bzw. dies nicht bestätigte, ist Klageerhebung geboten.

Unerheblich ist der Einwand der Beklagten, nicht sie speichere die Daten, sondern die Deutsche Telekom AG (Geschäftsbereich T-Com), welche die technische Bereitstellung des Internetzugangs übernehme. Wenn die Beklagte die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritten überträgt, dann ist sie nach § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes dafür verantwortlich, dass das beauftragte Unternehmen bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten die Gesetze einhält.

(Unterschrift)

Links

Interview mit Rechtsanwältin Dr. Kerstin A. Zscherpe über die Musterklage (03.04.2007)

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42 Kommentare »


  1. IP-Adressen — 17. Februar 2013 @ 12.28 Uhr

    IP-Adressen sind meistens die Typischen Lokalisier adressen, ach figgt euch einfach.Mir ist LW


  2. Datenspeicherung ip | Kiddiegrips — 18. Dezember 2011 @ 8.48 Uhr

    [...] Musterklage Internetzugänge – Daten-Speicherung.de – minimum …Bei der Benutzung des Internet wird jedem Benutzer eine Kennung zugewiesen, eine sogenannte IP-Adresse. Die Speicherung von IP-Adressen ermöglicht es, … [...]


  3. FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung - Seite 24 - netzwelt.de Forum — 25. Juli 2010 @ 16.03 Uhr

    [...] [...]


  4. 1 und 1 — 29. Januar 2008 @ 18.42 Uhr

    Hallo!
    Wer hat diesbezüglich Erfahrung mit 1und1? SEit Wochen warte ich nach meiner Anfrge über Datenspeicherung (hatte Frist gesetzt) auf eine Antwort.
    Wie lange speichert 1&1, wenn Flat rate TElefon ins dt. Festnetz besteht? Wie lange bei Handyflat rate ins dt. Festnetz! HILFE!
    Hatte den im WEB empfohlenen Standartbrief 3fach losgeschickt. Bin für eine Antwort wirklich dankbar!
    Melanie


  5. Weitergabe von IP-Adressen — 15. Oktober 2007 @ 14.13 Uhr

    Man kann den Provider auf Herausgabe der Verbindungsdaten zwingen. Wie genau das funktioniert weiss ich allerdings nicht. Am besten nen Rechtsexperten mit Spezialisierung auf Datenschutz zu Rate ziehen.


  6. Weitergabe von IP-Adressen — 10. Oktober 2007 @ 7.12 Uhr

    Hallo,

    eine Anwaltskanzlei hat mir am 08.10.2007 eine Zahlungsaufforderung über eine angebliche Inanspruchnahme eines gewerblichen Dienstleistungsangebotes Anfang März 2007 zugestellt.
    In diesem Schreiben ist die genaue Uhrzeit, die zu diesem Zeitpunkt angeblich bestandene IP-Adresse und die Bezeichnung des Internetdiensanbieters aufgeführt. Aber zu diesem angegebenen Zeitpunkt kann niemand von uns im Internet gewesen sein. Sonstige Verbindungen ins Internet erfolgen bei uns über einen tragbaren Laptop.
    Welche Möglichkeite habe ich herauszufinden, wessen IP-Adresse hier aufgeführt wurde oder das es sich hier um eine frei erfundene Zahlenkombination handelt, für mich als „Unwissender“ das Gegenteil nicht beweisbar?, um der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Karl


  7. Wo hin senden? — 24. September 2007 @ 21.10 Uhr

    Hallo, ich bin bei NEFkom, das ja aber jetzt von M-net übernommen worden ist. M-net hat seinen Sitz in München aber eine NEFkom-Niederlassung in Nürnberg, also wo soll ich den Brief mit der Bitte hinschicken und an welches Amtsgericht soll ich dann im Falle eine Klage schicken?
    Ich würde jetzt spontan München nehmen, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Danke und MFG
    Michael

    Webmaster: Am sichersten ist es, das Amtsgericht am Hauptsitz einer Firma zu wählen. Für den Brief ist es egal.


  8. Urheberechtsverletzung — 15. September 2007 @ 16.35 Uhr

    Hallo, gestern habe ich einen Brief von einem Anwalt bekommen der für einen Kunden von sich klagt. Über 2 Teile, die runtergeladen wurden. Die Summe beruft sich auf 100 Euro für die Verletzung und 500Euro für die Antwaltskosten. Die Tatzeit war der 15.05.2007.

    Das Schreiben vom Rechtsantwalt ist vom 2.07.2007. Dieser hat das Verfahren eingestellt.

    Da ich bei Ihnen gelesen habe das T-Online die Daten nicht mehr speichern darf oder nur 7 Tage, würde ich gegen die 600€ klagen.

    Meine Frage wären: Ob man erst im Verfahren klären kann wann der Staatsanwald bei T-Online nachgefragt hat? Es müsste ja bis zum 22.05.2007 passiert sein, da sonst nach 7 Tage die IPs gelöscht werden sollten.

    Falls das der Fall wäre, das die IPs länger als 7 Tage gespeichert werden, ist dann meine Klage Korrekt ?

    Webmaster: Vorsicht, wenn die Speicherung der IP-Daten illegal war, bedeutet das nicht notwendig, dass die Daten nicht verwertet werden dürfen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.


  9. Kopie des Urteil — 2. September 2007 @ 17.01 Uhr

    ich finde keine Kopie des Urteils im Fall Voss…
    kann mir da bitte wer helfen?
    voss_vs_t-online@trashmail.net


  10. t-com klage — 31. August 2007 @ 7.58 Uhr

    Es wurde nur ein Termin zur Zeugenvernehmung anberaumt, kein Verhandlungstermin.

    Zum Thema Versäumnisurteil:
    Soweit auch bei Richtigkeit des Tatsachenvortrags ein Anspruch im Sinne des Klageantrags nicht gegeben ist, wird die Klage durch ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil zurückgewiesen. Ein unechtes Versäumnisurteil ergeht nur aufgrund der Unschlüssigkeit oder Unzulässigkeit der Klage und gerade nicht wegen der Säumnis (daher: „unecht“). Es kann nur gegen den Kläger ergehen, da der Beklagte weder mit der Unschlüssigkeit noch mit der Unzulässigkeit etwas zu tun hat. Ein unechtes Versäumnisurteil ergeht gegen den Kläger selbst dann, wenn dieser anwesend und der Beklagte säumig ist, denn es handelt sich um ein „normales“ Urteil

    btw der Streitwert wurde auf 3.000,– € festgesetzt

    Webmaster: Da hast du leider etwas falsch verstanden. In § 370 ZPO heißt es: „Erfolgt die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, so ist der Termin, in dem die Beweisaufnahme stattfindet, zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt.“ Auch bei einem Termin zur Zeugenvernehmung muss man also erscheinen, weil sonst die eigene Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen wird. Das ist ein „echtes“ Versäumnisurteil, das heißt, das Gericht hat nicht in der Sache selbst entschieden. Man kann in einer solchen Situation Einspruch einlegen. Dadurch wird der Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand (§ 342 ZPO).

    Dein Zitat zum „unechten Versäumnisurteil“ steht bei Wikipedia unter der Überschrift „Säumnis des Beklagten“. Es setzt also voraus, dass die Gegenseite nicht anwesend war. Es hat auch zur Folge, dass ein Einspruch nicht möglich ist. Es enthält Tatbestand und Entscheidungsgründe. Außerdem lautet bei einem solchen Urteil die Überschrift nicht „Versäumnisurteil“, sondern „Urteil“. Wenn diese Merkmale nicht vorliegen, liegt kein „unechtes“, sondern ein „echtes Versäumnisurteil“ vor, gegen das Einspruch eingelegt werden kann.


  11. Zur abgewiesenen Klage — 28. August 2007 @ 0.14 Uhr

    Nicht alle Richter sind gleich. Das kuriose Urteile gesprochen werden liegt in der Natur der Sache. Hier ist aber die Rechtslage recht eindeutig. Dehalb weitermachen und nicht auf halber Strecke stehen bleiben.

    Ein Akzeptieren bedeutet nicht etwa Resignation sondern ist vielmehr Futter für die Gewgenseite. Damit würde auch der Sache selbst großer Schaden entstehen. Da wäre es gleich besser überhaupt nicht zu klagen, statt auf halben Weg in die Knie zu gehen.

    Sei kein Verlierer und zieh es durch. Wenn Du den Mut zur Klage hast, hast Du auch den Mut zur Revision!


  12. t-com klage — 27. August 2007 @ 10.53 Uhr

    tja, trotz aller bemühungen ist meine klage abgewiesen worden. am freitag habe ich das versäumnis-urteil des amtsgerichts bonn zugestellt bekommen. in revision werde ich aller wahrscheinlichkeit nach nicht gehen, da die erfolgsaussichten derzeit mehr als gering sind.

    Webmaster: Moment, wenn das ein Versäumnisurteil ist, dann hat das Amtsgericht garnicht inhaltlich entscheiden, sondern du bist einfach nicht zum Termin erschienen. Warum nicht? Außerdem: Gegen ein Versäumnisurteil kann man Einspruch einlegen.


  13. t-com klage — 7. August 2007 @ 11.10 Uhr

    kurzer zwischenstand zur güteverhandlung:
    nachdem ich am 26.06. vor dem amtsgericht in bonn zur güteverhandlung erschienen bin und die behauptete 7-tägige speicherfrist aufgrund der rechnungen der telekom bestritten habe, wurde durch das gericht die zeugenbefragung des zuständigen projektleiters angeordnet. interessanterweise erhielt ich daraufhin ein schreiben der anwaltskanzlei l&w, in der mir ´
    1. in aussicht gestellt wurde, daß die klage aller wahrscheinlichkeit nach zurückgewiesen werden wird (als anhang wurde ein aktuelles urteil beigefügt)
    2. für den fall, daß ich die klage bis zum 03.08.07 (also noch vor dem termin der anberaumten zeugenbefragung) zurückziehen würde, seitens l&w auf die geltendmachung von kosten verzichtet würde.

    nachdem ich mit aktueller abrechnung wieder den hinweis erhielt, die t-com würde auch weiterhin verbindungsdaten 80 tage speichern und nicht wie behauptet, 7 tage, bin ich mal gespannt, wie das ganze ausgeht.

    über die erfahrungen anderer, die ebenfalls geklagt hatten, wäre ich natürlich an dieser stelle auch sehr interessiert.

    Hallo,

    toll, dass du klagst. Ein kurzer Hinweis: Es stimmt, dass die T-Com IP-Adressen sieben Tage lang speichert. Das ist aber illegal, wie sich aus dem Urteil des LG Darmstadt ergibt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, also wirksam. Es stimmt, dass es ein neueres Urteil des LG Darmstadt gibt, das keine „unverzügliche“ Löschung mehr verlangt, wie sie im Gesetz steht. Das neue Urteil ist aber nicht rechtskräftig, es ist Berufung dagegen eingelegt worden. Du solltest dem AG Bonn dies klar machen.

    Dass auch inhaltlich die siebentägige Vorratsspeicherung unverhältnismäßig (nur 0,004% der Daten werden jemals benötigt) und rechtswidrig ist, wird ausführlich hier begründet.

    Viel Erfolg und beste Grüße,
    Webmaster


  14. Anonymous — 15. Juli 2007 @ 15.27 Uhr

    Re:
    „Laut meiner Anfrage an Arcor speichern die 90 Tage ,was stimmt den jetzt ???“

    Wird sofort gelöscht bei „Dienstleistungen wie Flatrate“. Ist keine Flat vorhanden speichert Arcor Deine Daten den Gesetzlichen Vorschriften nach zirka 80 Tage!

    Die Frage ist kein Kommentar zum Beitrag. Deshalb bitte ich Sie, sie ins Forum zu schreiben. Diesen Kommentar werde ich aus Platzgründen in zwei Wochen löschen.

    Webmaster


  15. Ganz tolle Idee... — 18. Juni 2007 @ 13.16 Uhr

    Vor kurzem ist in unser System ein Hacker eingebrochen und hat mit mutwilliger Sabotage einen Schaden von über 6.000 EUR verursacht. Wir haben Anzeige erstattet, aber die Staatsanwaltschaft konnte den Täter nicht ermitteln, weil die IP-Adressen des Täters von dem Provider neuerdings nicht mehr gespeichert werden darf.

    Ich bedanke mich daher vielmals bei dem Betreiber dieser glorreichen Initiative und anderen paranoiden Zeitgenossen, die der Internetkriminalität Tür und Tor öffnen und dafür sorgen, dass Opfer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Ganz große Klasse…

    Webmaster: Welche Sicherheitslücke hat der Hacker genutzt? Wäre dies auch möglich gewesen, wenn Ihr System ordnungsgemäß in Stand gehalten worden wäre? Hätte es den Schaden verhindert, wenn die IP-Adresse protokolliert worden wäre, oder wäre dies nur durch eine ordentliche Instandhaltung gelungen? Verlangen Sie zum Schutz vor Einbrüchen, jedes Hausgrundstück auf Vorrat zu überwachen? Wenn man den Hacker identifiziert hätte, hätte er Geld gehabt, um Ihren Schaden zu ersetzen? Warum haben Sie keine Versicherung abgeschlossen?


  16. @Schwachsinn — 11. Juni 2007 @ 15.26 Uhr

    1. Gegen SPAM hilft z.B. ein „Spamschutz-Wort“ (s.u.)

    2. Wenn jemand auf Deiner Seite illegale Sachen machen kann, stimmt etwas mit Deiner Seite nicht.

    Sonst noch irgendwelche vernünftigen Argumente?


  17. Schwachsinn — 6. Juni 2007 @ 8.59 Uhr

    Ich finde, dass es gut ist, wenn die Provider die IP speichern.
    Das Urteil des Gerichtes ist doch Schwachsinn!

    Wenn bei mir jemand auf meiner Webseite spamt oder illegale Sachen macht, wie soll ich dann bitteschön diesen anklagen können, wenn der Provider mir nicht mehr sagen kann, wer diese IP gehabt hatte!


  18. RE: Telekom-Klage — 29. Mai 2007 @ 20.59 Uhr

    Habe ebenfalls geklagt und meinen Termin (Gütetermin und mündliche Verhandlung) gegen die Telekom bereits am Dienstag d. 05.06.2007. Habe Holger Voss Musterklage verwendet und werde mich im wesentlichen auf die Urteilsbegründung des LG Darmstadts berufen. Nebenbei habe ich noch ein kleines Schmankerl in petto, will aber hier aus wohl verständlichen Gründen vor der Verhandlung nichts darüber schreiben. Werde dann mal berichten, wie es gelaufen ist. Gruß Baskerville


  19. hi — 29. Mai 2007 @ 1.34 Uhr

    also denkmal arcor sollte sie sofort löschen,mir wurde auch durch einen eintrag in einem forum gedroht mit einer anzeige usw..
    Wohl die Person mehrmals gegenüber mir beleidigend wurde,und desweiteren das freie Recht der Meinungsäusserung hier angegriffen wurd von der person,also werd mal abwarten ob was kommt!Falls wird natürlich auch gegen denn provider ne klage gemacht ist ja ganz klar,da es sich hier um keine drohung usw handelt!Freies recht für alle denk ich,und sollte ein provider ip’s speichern wäre das ne sauerei auch!Das ganze ist ja auch erst durch ein kläger der auch durch ein forum eintrag probleme hatte ins rollen gekommen!Denk mal,so oder hat jeder das Recht auf datenschutz und freies recht auf seine meinung!Und wenn jemand sich im net beleidigt wird,gibts ja auch igno oder rausgehen aus einem forum oder chat!Von daher denk ich auch das sich die provider dranhalten hoffe ich zumindestenS!Privat zusein ist jedem sein Recht find ich!Solange niemand anders gefährdet wird!und danke für die gute auskunft hier und die informativen Kommentare!Gute Seite auch übrigens:)


  20. RE: Telekom-Klage — 24. Mai 2007 @ 12.04 Uhr

    ich bin zwar kein anwalt, das urteil des lg darmstadt liefert jedoch aus meiner sicht eine mege guter argumente, die man prima zu einem schriftsatz zusammenbasteln kann


  21. RE: Telekom-Klage — 23. Mai 2007 @ 15.42 Uhr

    Interessant, ich habe auch geklagt (s.o.) und ebenfalls eine Ladung zum Gütetermin/mündliche Verhandlung am 26.06. in Bonn erhalten.


  22. RE: Telekom-Klage — 17. Mai 2007 @ 15.18 Uhr

    Wir sollten uns mal kontaktieren. Habe auch Klage eingereicht (allerdings etwas später als Du). Ich denke mal, dass Du bereits ein mehrseitiges Antwortschreiben der Telekom (bzw. von der Kanzle L.W.) erhalten hast. Wie ist Deine Vorgehens-Strategie auf die Argumente der Gegenseite ?


  23. Telekom-Klage — 16. Mai 2007 @ 8.03 Uhr

    Ich habe (recht frühzeitig, Anfang Januar) Klage gegen die Telekom eingereicht. Erst (fälschlicherweise) in Darmstadt, ich bin dann ans Amtsgericht Bonn verwiesen worden. Von denen habe ich bereits eine Ladung zur mündlichen Verhandlung ans Amtsgericht bekommen, für den 26. Juni. Wer also auch gegen die Telekom klagt und seinen Termin später hat, könnte sich ggf. auf meinen Fall beziehen (ich werde dann hier berichten).


  24. Welche IP -intern oder extern- — 6. Mai 2007 @ 9.38 Uhr

    Hallo,
    Ich bin bei der Deutschen Telekom mit einem ‚Call&Comfort-Plus‘.
    Verstehe ich das nun richtig:
    Die vergebene IP wird also nun nach 7Tagen gelöscht.
    Ich habe den DSL-Manager in Benutzung. Dieser zeigt mir die ‚externe IP 84.191.xxx.xxx‘ bei mir an.
    Diese wird dann bei mir nach 7Tagen gelöscht.

    Dann gibt es dort noch in der Anzeige des DSL-Managers noch die ‚interne IP 192.1xx.x.xxx‘ an.
    Dort wechseln von Zeit zu Zeit, die LETZTEN drei Ziffern bei mir.
    Kann man anhand der internen IP Rückschlüsse auf gespeicherte Daten ziehen?
    Denn die interne IP muss doch auch vom jeweiligen Provider vergeben werden, oder sehe ich das nicht ganz richtig?

    Vor ca 8Wochen hatte ich zwecks meiner Telefonrechnung u.a.bei der Telekom – Hotline gefragt, wie lange meine Daten nun gespeichert werden, woraufhin mir die nette Dame (aber ebenso kompent-?-),
    sagte, sie wisse noch nichts von dieser 7Tagesspeicherung, „wir speichern immer noch 80Tage“. Hmm…. kann ich nur sagen.

    Wir kennen ja alle unseren Innenminister Schäuble, was der sich alles so einfallen lässt,in letzter Zeit.
    Deshalb meine Frage:
    Was bringt die derzeitige Speicherung von 7Tagen, wenn uns allen, ab nächstes Jahr die Vorratsdatenspeicherung 3×80 Tage bevor steht?
    Ist dann somit die 7Tagesspeicherung ebenso dahin?
    Somit hätte man für ca. 10Monate eine 7Tagesspeicherung gehabt um diese dann auf die ehemalige 80Tagesspeicherung auf das dreifache zu erhöhen?

    Die interne IP-Adresse ist nicht personenbeziehbar.

    Ob die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, bleibt abzuwarten. Ich bin überzeugt, dass nein.

    Webmaster


  25. Klage gegen Provider — 24. April 2007 @ 22.07 Uhr

    Hallo,
    bin dem Rat vieler Betroffener gefolgt und habe wegen der IP-Speicherung des Providers Klage eingereicht. Da Gerichte in Deutschland frei entscheiden können (auch bei vorliegenden LG-, BGH-, BFH- oder anderen Gerichts-Urteilen) werde ich vorsorglich den Antrag auf Revision bzw. Berufung einlegen. Unabhängig davon bin ich an Ideen und Hinweisen von Euch interessiert, damit aus meiner Sicht alles vorbereitet und glatt abläuft. Z.B. wären technische Hinweise und Begründungen zur angegebenen Höhe des Streitwertes in der Musterklage hilfreich. Letztendlich sollte der Provider sogar IT-Kosten bei der DASI, dem DB-MM, der Auslegung der IT-Infrastruktur sowie beim IT-Personal sparen (d.h. keine Umstellungskosten für Löschvorgaben), wenn er bei Flat-Rate Kunden nach Verbindungsabbruch – gem. BGH – alles unverzüglich löscht. Tut Euch keinen Zwang an und meldet Euch einfach.

    Mit Gruss
    B.


  26. Lidl DSL (Carpo) — 17. April 2007 @ 15.06 Uhr

    Hallo,

    wir haben die LIDL DSL Flat. DIe läuft über einen Backbone von Carpo. Allerdings rechnet die „normalen“ DSl Gebühren ganz normal die Telekom ab, nur die Flatrate bezahlen wir an Carpo. Wäre dann die Klage trotzdem an Carpo zu richten? Soweit ich weiß, ist es ja bei 1&1 so, dass man nur mit 1&1 einen Vertrag hat.

    Wie ist im Falle von Carpo zu verfahren, wenn die T-Com auch abrechnet?

    Die Klage ist an das Unternehmen zu richten, mit dem man den Internet-Zugangsvertrag abgeschlossen hat. Wie abgerechnet wird und über wen, ist ohne Bedeutung.

    Webmaster


  27. Antwort von Arcor — 11. April 2007 @ 11.09 Uhr

    Auch ich habe eine Anfrage an Arcor bezüglich IP-Adresspeicherung gestellt und von Arcor eine Antwort am 10. April 2007 wie folgt erhalten:

    [quote]

    Ihre Anfrage an uns
    Ihre Kundennummer: ……

    Sehr geehrte…..

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom xx.04.2007.

    Bezüglich Ihrer Frage über die Speicherung von IP-Adressen bei Arcor können wir Ihnen folgendes mitteilen:

    Bei pauschal abzurechnenden Dienstleistungen wie Flatrate erhebt und verarbeitet Arcor die Nutzungsdaten für die Dauer der jeweiligen Online-Sitzung, um den Kunden die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen. Über die Dauer der jeweiligen Sitzung hinaus speichert Arcor keine Nutzungsdaten.

    Dritten werden diese Daten zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form zugänglich gemacht. Da ein Urteil des Landgerichtes Darmstadt, zur Speicherung von IP-Adressen zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist, hat eine Prüfung in Bezug auf die spezifischen TK-Dienste und Abrechnungslogiken in unserem Hause ergeben, dass die IP-Adressen unverzüglich nach Diensteerbringung zu löschen sind. Die unmittelbar auf den Weg gebrachte notwendige technische Umsetzung im Wirknetzbetrieb hat ab sofort zur Folge, dass keine rechtmäßigen Auskünfte auf Basis einer IP-Adresse mehr erteilt werden können.

    Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen auch gern unter der Nummer ……. (24 Cent/Min.) zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Arcor-Team

    #####################################################

    Ganz klare Ansage! Arcor speichert ab sofort keine IP-Adressen mehr. Wer ganz sicher gehen will, und Arcor-Kunde ist, stellt am besten selbst eine Anfrage bei Arcor. Ich empfehle dies auch, damit im Falle eines Falles, falls doch einmal die Herren mit den grünen Anzügen vor der Haustür stehen, man einen Schriftnachweis von seinem Provider hat. Denn dann kann und könnte man ggf. bei einem Gerichtsverfahren sicherlich gegen diesen Nachweisführung durch die Staatsanwaltschaft vorgehen. Außerdem bestünde dann im weiteren sicherlich auch die Möglichkeit der Regressforderung gegen den Provider…

    Ich möchte den Leser im weiteren dazu anregen, gegen den Big-Brother Mentalität des Staates Einhalt zu gebieten! Denn jeder von uns, der ein DSL-Flatrateanschluss hat, und mindestens Windows XP/2003/Linux als Betriebssystem nutzt, und zudem mindestens 20 kByte/s an Upload erübrigen kann, kann das völlig absolut anonyme, kostenlose und auf Open-Source basierende TOR-Netzwerk (siehe http://tor.eff.org) mit dem Betrieb eines eigenen TOR-Servers unterstützen.

    Helft euch selbst und auch anderen Benutzern des TOR-Netzwerkes, die Gesamtbandbreite des TOR-Netzwerkes zu erhöhen und zu verbessern, und somit wieder auch mehr Anonymität und die Privatsphäre beim Internet-Surfen wieder zurück zu gewinnen.

    Macht mit beim anonymen Surfen für Alle! Mehr Infos unter der deutschen Homepage-Adresse des TOR-Netzwerkes: http://tor.eff.org/index.html.de


  28. Wie lange speichert 1und1 mit Telefonica Backbone? — 10. April 2007 @ 12.33 Uhr

    wäre mal interessant zu wissen. Danke vorab !

    Eine Übersicht über die Speicherpraxis von Internetzugangsanbietern finden Sie hier.

    Webmaster


  29. Re: Auskunftsanforderung "Arcor" ... — 31. März 2007 @ 16.41 Uhr

    Heute Morgen per Post bekommen …

    Sehr geehrter Herr ******,

    vielen Dank für ihre Anfrage.

    Das Urteil des Landgerichtes Darmstadt zur Speicherung von IP-Adressen ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Die Prüfung in Bezug auf die spezifischen TK-Dienste und Abrechnungslogiken in unserem Hause hat ergeben, dass die IP-Adresse unverzüglich nach Diensterbringung zu löschen sind. Die unmittelbar auf den Weg gebrachte notwendige technische Umsetzung im Wirknetzbetrieb hat ab sofort zur Folge, dass keine rechtmäßigen Auskünfte auf Basis einer IP-Adresse mehr erteilt werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Arcor Team

    ##################################################

    Klare Ansage! Und auch gerechtfertigt, wenn ich bedenke das dies meine Verbindungsdaten sind, und nun nicht mehr der Willkür einiger Provider und Sicherheitsfanatiker ausgesetzt sind die nur schnüffeln und spionieren.
    Und Herr Schilly* sei gesagt, der Kampf geht für Sie und Ihre Stasi verloren – ich hoffe dass immer mehr Menschen in Europa dagegen auflehnend reagieren!!! * In den 70`gern Terroristen verteidigen und rausboxen, und heute will der Herr von all dem nichts mehr wissen wollen. Pfui Teufel! Bekämpft diese Machenschaften mit allen MITTELN …


  30. Re: T-Com — 24. März 2007 @ 15.04 Uhr

    1. Wie man sicherstellen kann, dass die Auskunft des Providers stimmt, es würden keine IP-Adressen gespeichert:

    Wenn man konkrete Anhaltspunkte hat, dass die Auskunft falsch ist, hat man gegen den Provider aus § 34 BDSG einen (gerichtlich durchsetzbaren) Anspruch darauf, dass er die Richtigkeit seiner Auskunft an Eides statt versichert.

    Weitere Möglichkeit: Man verklagt den Provider trotz dessen Behauptung er speichere nicht. Im Prozess bietet man zum Beweis, dass diese Aussage falsch ist, die Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Der Sachverständige sieht sich dann die technische Konfiguration vor Ort an. Diese Variante kostet allerdings einiges…

    2. Wie man sicher stellen kann, dass sich der Provider an eine Verurteilung zur sofortigen Löschung hält:

    Wenn man dem Provider nicht glaubt, dass er das Urteil umgesetzt hat, kann man nach § 888 ZPO die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Provider beantragen. Im Gerichtsverfahren bietet man zum Beweis, dass die Löschung nicht vorgenommen wird, die Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Der Sachverständige sieht sich dann die technische Konfiguration vor Ort an.

    Webmaster


  31. T-Com — 15. März 2007 @ 22.48 Uhr

    Hallo!

    Schön und gut dass ich meinen I-Net Provider verklagen kann „falls“ er meine IP-Adresse speichert!

    Für mich stellt sich aber die Gegenfrage:
    Woher weiß ich ob und wie lange meine IP gespeichert wird!
    Man kann in der Hinsicht doch eigentlich nur der Aussage des Providers glauben (müssen)!
    Eine Klageeinreichung ist meiner Meinung nach erst vorbringbar, nachdem
    a) ein Fall zustande kam in dem mein Provider Daten weiter gegeben hat und dadurch die Speicherung der IP-Adresse nachgewiesen ist
    b) der Provider es öffentlich zugibt (z.B.T-Com) die IP zu speichern;
    Denn man kann doch ohne feste Beweise schlecht klagen, oder?

    Was mir ebenfalls seltsam vorkommt ist die aktuelle Gesetzeslage!
    Laut § 14 Abs. 2 TMG , sind Diensteanbieter im Einzelfall angewiesen Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen, wenn diese zum Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundesnachrichtendienstes oder des millitärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich sind.
    Im Gegenzug darauf wird aber wieder ein Verbot zum speichern der IP angeordnet!
    Meiner Meinung stehen diese zwei Gesetzeslagen äußerst im Konflikt, denn wie soll man Beispielsweise Adressangaben von Tauschbörsenbenutzer nachgehen, wenn der Provider anderseits keine IP speichern darf! Speichert der Anbieter jedoch die IP, muss er dadurch die zugehörigen Personenangaben herausgeben, macht sich aber dadurch strafbar!

    Für mich stehen daher am Ende die Fragen
    …Chancen ohne Beweise? (v.a. in bezug darauf, dass nicht jeder mal eben 165€ in den Sand setzen möchte)
    …selbst nach erfolgreicher Klage habe ich doch trotzdem keine Kontrolle ob die IP nun wirklich gelöscht wird, oder?


  32. jens — 15. März 2007 @ 22.26 Uhr

    was hier gerne vergessen wird,
    sollte schnell genug eine Benachrichtigung bei einem Provider eingehen, kann dieser „auf bedarf“ einmal Daten Speichern – und diese bis zum Rechtsbescheid dann auch vorhalten
    bzw. wenn durch das t-com netz mit den radius-servern einige logs noch mind. 3 Tage vorgehalten sind würde es reichen innerhalb dieser frist einen bescheid an die t-com zu schicken. Diese könnten sich darauf berufen das sie technisch schnellstmöglich löschen

    denn das löschen gilt nur bis ein ggf. unrechtmässiger gebrauch vermutet wird.!!

    danach greifen normale „überwachungs“ und prüf möglichkeiten

    jens


  33. T-Com Klage — 14. März 2007 @ 13.58 Uhr

    Hat jemand ne Ahnung, wie lang das mit der Klage dauert? Hab letzte Woche die Zahlungsaufforderung über 165,– € von der Gerichtskasse bekommen und auch gleich bezahlt. Ohne Zahlung keine Klagezustellung…

    Webmaster: Etwa mit einem halben Jahr Verfahrensdauer muss man rechnen.


  34. re fürspruch für ip speicherung von anonymus — 12. März 2007 @ 14.48 Uhr

    ha wenn jemand auf deinen server einbricht oder leute beleidigt lacht sich die staatsanwaltschaft sowieso erstmal ins fäustchen…
    zuerst mal zu den beleidugungen die werden von der staatsanwaltschaft in so geringem umfang nicht verfolgt (zwar ist auch die bleidigung in online foren und gbs strafrechtlich verfolgbar aber die klagen werden grösstenteils wegen nichtigkeit abgewürgt)
    servereinbruch wurde im eintrag drüber schon genug behandelt
    jetz zur gegenseite also du wärst für mehr überwachung im inet?
    das ist so alos würde ein sekretär die ganze zeit hinter dir herrennen und steno alles mitschreiben was du sagst und machst?!?!
    das is ja wohl nich erstrebenswert oder?
    und die ipdaten sind keineswegs nur für die staatsanwaltschaft/polizei/kripo/etcetcetc einsehbar, da kann dein internetanbieter locker reinsehehn und solche daten sind für werbe und marketingzwecke gern gesehen und auch was wert… und das kann keine sau überprüfen ob dein provider da nich ma reinspäht ich mein die speichern die ja schliesslich also wer hat mehr zugang dazu als die?
    ausserdem is das der einzige ersichtliche grund warum sich tonline so vehement gegen die löschung der daten whehrt oder warum meint ihr? die wollen die daten nich speichern weil die teuren server sonst nix u tun ham un so einsam sind ^^
    ich wäre absolut für mehr privatssphäre und arcor tru ich nich weiter als ich spucken knn wenn die sagen dass sie die daten nich mehr speichern… die pressemeldungen sind da sowas von schwammig formuliert da lassen die sich garantiert noch ein hintertürchen offen (verkaufen bestimmt auch daten zu marketingfirmen)
    werde mal direkt anfragen (ps supportcenter isn dreck die ham keine ahnung und lesen dir nur noch mal die pressemeldung vor… einfach lowskilled)
    und gegebenenfalls klagen weil das was die da abziehen is fürn arsch
    bye


  35. vorredner — 21. Februar 2007 @ 16.30 Uhr

    Ich besitze derzeit auch mehrere Server, letzendlich ist man aber selber ffür die Sicherheit auf dem eigenen Server zuständig. Und auch wenn mein Server gehackt würde, würde ich die IP Adresse nicht verklagen sondern würde meine Backups einspielen die Sicherheitslücke stopfen und weiter machen.

    Zudem ist zu sagen das die meisten Hacker IP’s nicht aus Deutschland sind sondern aus osteuropäischen Staaten oder ganz einfach aus Südostasien.
    Da wäre es schlitweg unmöglich an irgendwleche Daten zu gelangen.

    Das deutsche Gesetz finde ich in der Hinsicht ganz gut.


  36. Anonymous — 18. Februar 2007 @ 18.54 Uhr

    Hat einer von euch schon mal die andere Seite gesehen? Wenn keine IPs gespeichert werden und jemand trotz intensiver Pflege auf meinem Server einbricht, in meinem Forum Personen beleidigt,……………….. kann ich ihn nicht dafür belangen, da die EINZIGE Möglichkeit (für die Staatsanwaltschaft, nicht für mich – sollte man schon mal verstanden haben!) diese Person ausfindig zu machen die IP ist. Es gibt ja keine Fingerabdrücke auf der Datenleitung o.ä. Ich finde die derzeitige Gesetzgebung gelinde gesagt zum kotzen, da nicht zwischen notwendigem Selbstschutz der Anbieter und Mißbrauch (Werbeprofile…) unterschieden wird.


  37. Webmaster — 10. Februar 2007 @ 15.25 Uhr

    Re Arcor: Da Arcor keine IP-Adressen speichert, macht es keinen Sinn, eine Musterklage zu formulieren. Wogegen willst du auch klagen?

    Re Zuständigkeit: Speichern dürfte nur die T-Com, nicht 1&1. Verklagen müsstest du trotzdem 1&1, das ist richtig. Du kannst die Musterklage für Congster als Vorlage nehmen.


  38. frage der zuständigkeit — 9. Februar 2007 @ 16.44 Uhr

    hallo an alle.
    wie auf dem land üblich beziehe ich meinen dsl zugang bei der telekom.
    meine flatrate wird von einem anderen anbieter abgerechnet (1und1).
    wer speichert denn nun mein ip’s, die tcom, 1und1 oder am ende sogar beide?
    wenn ich den text richtig verstanden habe, müsste ich 1und1 verklagen?


  39. nochmal arcor — 8. Februar 2007 @ 20.02 Uhr

    Könntet ihr nich noch ne vorlage für Arcor machen? Vor allem die Begründung.
    „speichert die Beklagte die mir zugewiesenen IP-Adressen und das Übertragungsvolumen über einen Zeitraum von 80 Tagen nach Rechnungsversand“

    –> wie müsste ich das für arcor umformulieren? Angeblich löschen sies ja schon.
    Gilt das Urteil nicht nur für T-Online?


  40. T-Com Klage — 8. Februar 2007 @ 9.20 Uhr

    Am 29.01. erhielt die T-Com ein Einschreiben mit Rückschein von mir, mit der Aufforderung, die Datenspeicherung wie im Gesetz gefordert zu unterlassen. Beigefügt war die vorbereitete Klageschrift. Dies ist die Antwort, die ich per e-mail gestern erhielt.

    Nicht nur, daß sich die T-Com seit Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2004 an eben jenes nicht gehalten hat, hat sie es auch nicht für nötig befunden, seitdem die entsprechenden technischen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig wären, um dem Gesetz genüge zu tun. Ganz offensichtlich wird hier von Seiten der T-Com auf Zeit gespielt, in der Hoffnung, daß das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung vorher in Kraft tritt. Ich für meinen Teil werde jetzt die Klage beim Amtsgericht Darmstadt einreichen.

    Hier der Wortlaut der e-mail

    [quote]
    Sehr geehrter Herr … ,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von
    IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur
    noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die
    Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere
    Internetzugangsanbieter. Die Speicherung für sieben Tage erfolgt
    ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der
    Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im
    Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu
    verbessern, da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und
    damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird.
    Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com,
    wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche
    Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und
    Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.

    Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich
    nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in
    deutsches Recht bestand haben.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter
    http://www.t-online.de/datenschutz.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. André Pukallus
    Datenschutz
    Deutsche Telekom AG, T-Com

    T-Online-Allee 1
    64295 Darmstadt
    E-Mail: datenschutz@t-online.com
    http://www.t-online.de/datenschutz

    Aufsichtsrat: Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender)
    Vorstand: René Obermann (Vorsitzender), Dr. Karl-Gerhard Eick
    (stellvertretender Vorsitzender), Hamid Akhavan, Timotheus Höttges, Lothar
    Pauly
    Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794, Sitz der Gesellschaft: Bonn
    WEEE-Reg.-Nr.: DE50478376
    [/quote]


  41. IP-Adressen — 9. Januar 2007 @ 17.02 Uhr

    http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse


  42. IP-Adressen? — 8. Januar 2007 @ 17.13 Uhr

    Bitte, was ist eine IP-Adresse?

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